Die Fussball-,Handball- Breitensport- und Gymnastikabteilungen der DJK Schwarz-Weiss Gelsenkirchen-Süd e.V. laden alle Mitglieder zur Jahreshauptversammlung 2017 ein.
Termin Freitag, 24. März 2017, 19:00 Uhr
Ort Philipp-Neri-Zentrum (neben der Liebfrauenkirche) Stolzestraße 3a, 45879 Gelsenkirchen
Tagesordnung:
01. Begrüßung / Feststellung der Beschlussfähigkeit
02. a) Wahl eines Versammlungsleiters
b) Wahl eines Wahlleiters
03. Geistliches Wort und Gedenken der Verstorbenen
04. Ehrungen
05. Genehmigung der Tagesordnung / Anträge und Ergänzungen.
06. Genehmigung des Protokolls der JHV 2016
07. Bericht des Vorstandes
08. Kassenbericht 2016 und Haushaltsplan 2017
09. Bericht der Kassenprüfer
10. Bericht der Fachwarte
11. Entlastung des Vorstandes
12. Vorstandswahlen
a) 1. Vorsitzende/r; b) 1. Geschäftsführer/in
c) 1. Kassierer/in; d) Sportwart/in
e) Kassenprüfer/innen; f) Ältestenrat
13. Bestätigung der Fachvorstände, der Fachwarte der Unterkassierer/innen und des geistlichen Beirats
a) Jugendleiter/in; b) Fußball, Senioren
c) Fußball, Alte Herren; d) Fußball, Jugend
e) Handball, Senioren; f) Handball, Jugend/Damen
g) Gymnastik Damen; h) Breitensport
14. Satzungsänderung:
Die Satzung soll gemäß anliegender Fassung, die sämtliche Änderungen gegenüber der aktuellen Fassung von März 1992 enthält, neu gefasst werden, insbesondere werden gemäß Hervorhebung geändert:
Vereinsregister und Sitz, § 1:
- 1.2: „Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Gelsenkirchen unter Nr. VR 106 eingetragen und führt den Zusatz „e.V“.“
„Der Verein hat seinen Sitz in Gelsenkirchen, im Stadtbezirk Gelsenkirchen-Süd (Bereiche der Pfarrgemeinden Liebfrauen und Hl. Kreuz).“
Gemeinnützigkeit, zuvor in § 2.1, nun § 1.6:
„Der Verein ist selbstlosuneigennützig tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.“
Vermögensverwendung bei Auflösung, zuvor § 8.3 nun in § 7.3:
„Bei Auflösung oder Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Mitglieder und den Wert der von den Mitgliedern geleisteten Sacheinlagen übersteigt sowie nach Begleichung aller Schulden anbetrifft, an die katholischen Kirchengemeinden Pfarrei St. Augustinus zurück (§ 1.2.). Diese Kirchengemeinden haben hat das Vermögen für ihre Jugendarbeit zu verwenden.“
- Anträge
- Verschiedenes
Gelsenkirchen, den 01. März 2017
gez. Ferdi Kumlanz, 1. Vorsitzender